Anlagenbuchhaltung
Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (gem. § 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und die Ermittlung und Buchung der Abschreibung. Die Konten des Anlagevermögens sind in der Buchführung Sammelkonten, so werden zum Beispiel alle Wertänderungen für Fahrzeuge auf dem Konto Fuhrpark erfasst.
Gütergruppen
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Gruppenkonto
- Pfad: Buchhaltung || Anlagenbuchhaltung || Gütergruppe || Güter-Kategorie » Gruppenkonto
- Vorhandenen (automatisch erstellten) Datensatz bearbeiten, doppelte Datensätze ziehen doppelte Buchungen nach sich (!)
- Anlage-Konto und Abschreibungs-Konto angeben gemäß Kontenrahmen
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Anlagegüter
- Pfad: Buchhaltung || Anlagenbuchhaltung || Anlagegüter || Anlagegüter
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Der Assettype sollte hierbei immer „Anlagegut“ sein. Es ist der Vollständigkeit halber ebenfalls möglich über die Anlagebuchhaltung reine Kostenstellen, Kunden-Anlagen oder Produktions-Ressourcen zu erstellen. Diese werden jedoch sofort nach Erstellung in das jeweilige Modul Anlagenverwaltung oder Kostenrechnung verschoben.
Ein Anlagegut ist zumeist ebenfalls eine Kostenstelle, da Kosten anfallen, die auf ein Anlagegut gebucht werden müssen (z.B. Instandhaltung). Ist der Haken „Ist Kostenstelle“ bei einem Anlagegut gesetzt, so erscheint dieses Anlagegut ebenfalls als bebuchbare Kostenstelle.