Anlagenbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (gem. § 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und die Ermittlung und Buchung der Abschreibung. Die Konten des Anlagevermögens sind in der Buchführung Sammelkonten, so werden zum Beispiel alle Wertänderungen für Fahrzeuge