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Nicht abziehbare Vorsteuer einstellen
Ansicht von 9 Beiträgen - 1 bis 9 (von insgesamt 9)
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    Beiträge
  • #2265

    Ein gutes neues Jahr erstmal!
    Ich habe ein Unternehmen das unter der Kleinunternehmer Regelung, d.h. ohne Vorsteuer-Abzug/USt läuft. Jetzt bucht OpenZ beim Warenbezug die 19% Vorsteuer auf das Konto 1406 = Abziehbare Vorsteuer. Nach meiner sehr limitierten buchhalterischen Einschätzung, müsste das aber doch auf z.B. 5660 = Nicht abziehbare Vorsteuer 19% gebucht werden, richtig?

    Wo/wie kann ich diese Voreinstellung in OpenZ ändern? Beim Organisation ist “Steuerfrei Inland” hinterlegt.

    Ich nutze derzeit noch Version 3.0.14.653

    Viele Grüße
    Karsten

    #2266

    Noch eine Ergänzung. Ich habe in OpenZ zwei Organisationen laufen. Eine ist USt. befreit und die andere läuft mit USt., also USt. in der Rechnung, Vorsteuer Abzug et.. Das heißt die Lösung müsste Organisations spezifisch gelten. Nicht als globale Einstellung über alle Unternehmen.
    Viele Grüße
    Karsten

    #2267
    OpenZ-G
    Administrator

      Auch Ihnen wünsche ich ein frohes neues Jahr!
      Das System bucht das Konto 1406, da dieses Konto in Ihrem System unter dem Pfad “Buchhaltung || Kontoführung || Kontierungseinstellungen || Steuersätze || Steuersätze >> Kontierung” für den Steuereintrag “VSt/MwST 19%” im Feld “Steuergutschrift (Vorsteuer)” eingetragen ist.
      Sie müssten einen neuen Steuersatz z.B. “Nicht abziehbare Vorsteuer 19% ” anlegen und hier statt 1406 das Konto 5660 angeben. Außerdem für 3806 z.B. das Konto 4690 (Nicht steuerbare Umsätze (Innenumsätze)) eintragen.
      Diese Einstellungen müssen Sie für das Unternehmen mit der Kleinstunternehmer-Regelung anlegen. Bei dieser Organisation kann “Steuerfrei Inland” stehen bleiben.
      Es bietet sich an, jeweils Datensätze für die beiden Organisationen anzulegen, also keinen Datensatz mit * zu belassen.

      Generell gilt im System: Die Einstellungen auf der spezielleren (tieferen) Ebene überschreiben die der höheren Ebene – also wird die Einstellung unter dem Pfad “Buchhaltung || Kontoführung || Kontierungseinstellungen || Kontierungsschemata || Schemata” von denen auf Steuersatzebene überschrieben (weil spezieller).

      Beste Grüße

      #2268

      Soweit erstmal Danke. Woher “weiß” die Software bei der Buchung das es diesen Steuersatz übernimmt?

      Um die Buchhaltung 2016, die bisher wie beschrieben falsch kontiert wurde, gerade zu biegen – bietet es sich an die Funktion “Buchhaltung || Kontoführung || Transaktionen || Buchung zurücksetzen” zu nutzen? Hört sich gefährlich an?

      Falls ja, welche Tabelle sollte ich auswählen?

      Danke
      Karsten

      #2269
      OpenZ-G
      Administrator

        Hallo kspring,

        das System weiß über die Eingabe des Steuersatzes, welche Buchung (welche Konten) angesprochen werden sollen. Dies können Sie über den Pfad “Buchhaltung || Kontoführung || Kontierungseinstellungen || Steuersätze || Steuersätze >> Kontierung” auch (organisationsspezifisch) individuell einstellen.
        Allgemeine Kontierungseinstellungen werden hier vorgenommen: “Buchhaltung || Kontoführung || Kontierungseinstellungen || Kontierungsschemata || Schemata”.

        Ja, über den von Ihnen angegebenen Pfad “Buchhaltung || Kontoführung || Transaktionen || Buchung zurücksetzen” können Sie Buchungen zurücknehmen. Eine Tabelle muss nicht ausgewählt werden, sondern nur Mandant, Organisation und Zeitraum.

        Über den “Prozess Übernahme Hauptbuch” (Pfad “Einstellungen || Prozesse und Einstellungen || Prozess Anfrage || Prozess Anfrage”) können die Buchungen dann wieder erstellt werden (nach Korrektur der Kontierungseinstellungen).
        Gern können wir in einem Telefonat auch tiefergehende Fragen besprechen.

        #2270

        Sooo, ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt, nachdem ich bei einem Geschäftspartner den neuen Steuersatz hinterlegt habe (unter Anschrift) wird dort, aber nur dort, die neue Regel verwendet, ABER nicht für die Steuer. Kann es sein, das die Definition der Steuer bei den Rechnungspositionen =19% dieses überschreibt?
        Bei den anderen Geschäftspartnern wird nach wie vor der 19% Satz verwendet, auch obwohl ich bei den Steuersätzen die 19% Regel organisationsspezifisch für die andere Firma definiert habe.
        Vielleicht telefonieren wird morgen darüber.

        #2271
        Thomas Tiedtke
        Administrator

          Generell wird die zu verwendende MwSt. beim Artikel hinterlegt und nicht beim Geschäftspartner, sofern es sich in Ihrem Fall um innerdeutsche Rechnungsstellungen handelt.
          Eine Steuer bei der Anschrift des Geschäftspartners ist dort nur zu hinterlegen, wenn die Rechungsstellung ins Ausland geht, das wird dann über die Anschrift erkannt. Dafür greifen dann im Hintergrund andere Logiken.

          #2272

          Kurze Rückmeldung, nachdem ich die Rechnungen wieder aktiviert und bei den Artikeln den neuen Steuersatz eingegeben habe, funktioniert es.
          Vielen Dank für die Hilfe.

          #2273

          Problem gelöst.

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