Hallo Dominik,
Ist- oder Sollversteuerung wirkt z.B. auf die betriebswirtschaftlichen Auswertungen in OpenZ. So wird beispielsweise für Auswertungen wie GuV oder USt das Rechnungsdatum herangezogen (Sollversteuerung) und nicht das Zahlungseingangsdatum (Istversteuerung).
Wenn man dafür Sorge trägt, das das Rechnungs- und Zahlungseingangsdatum im gleichen Geschäftsjahr erfolgt, gibt es hier keine Probleme bei der GuV. Noch besser für die Auswertungen wäre es natürlich, wenn Rechnungs- und das Zahlungseingangsdatum im gleichen Quartal oder sogar im gleichen Monat sind, dann gibt es auch bei der USt zwischen Soll- zur Istversteuerung keine Unterschiede.
Beste Grüße, Gerd